Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Inkrafttreten und Geltungsbereich

Ab dem 1. Januar 2013 unterliegen die Verträge der ABU AG mit ihren Kunden ausschliesslich diesen AGB. Alle der ABU AG erteilten Aufträge und Arbeiten werden aufgrund des Werkvertrages und den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Vorschriften und Bedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie von der ABU AG schriftlich anerkannt worden sind.

2. Offerten, Preise, Zahlungsbedingungen

Die Offerten gelten als unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht- und Verpackungskosten, Versicherung und Zollpapiere usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Mehr- oder Minderleistungen im Vergleich zum Auftragsvolumen werden nach Einheitspreisen berechnet.
Die Rechnung ist vom Besteller innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachbelastet und sind vom Kunden umgehend zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden 6% Verzugszins ab Fälligkeit in Rechnung gestellt.

3. Auftragserteilung

Um Fehler in der Behandlungsart zu vermeiden, ist vom Besteller für jede einzelne Lieferung an die ABU AG ein schriftlicher Auftrag (Bestellung, Lieferschein, Materialliste) beizufügen. Der Lieferschein muss die Menge, die gewünschte Oberflächenbehandlung, die Schichtdicke in ym (1/1000mm), die Aluminiumlegierung sowie die genauen Masse der Werkstücke enthalten. Im Weiteren müssen auf dem Lieferschein die Sichtflächen und die Schleifflächen in Form von markierten Profilskizzen deutlich angegeben sein. Sind spezifische Arbeitsunterlagen (Zeichnungen, Farbmuster, Lehren, Spezifikationen und Normen, Prüfmittel) vorhanden, müssen diese bei Auftragserteilung beigestellt werden.
Die ABU AG haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht korrekt erfolgte Auftragserteilung entstanden sind.

4. Material

Der Kunde ist für die Materialwahl und insbesondere für die Eloxierfähigkeit des angelieferten Materials verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, ABU AG über allfällige Einschränkungen oder Vorbehalte von Materiallieferanten in der Verwendung der entsprechenden Materialien oder Werkstücke, insbesondere in Bezug auf deren Eloxierfähigkeit, schriftlich aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortliche, dass die Werkstücke der ABU AG in beschichtungsbereitem Zustand angeliefert werden. Die angelieferten Teile sind durch ABU AG nicht auf Beschädigung hin zu prüfen oder auszusortieren.

5. Risiko und Transport

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Lieferung ab Werk an den Frachtführer auf den Besteller über (EXW). Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der ABU AG bei der Bestellung schriftlich bekanntzugeben.
Ware im Eigentum des Bestellers, die der ABU AG zur Behandlung übergeben wird, ist durch den Besteller gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.

6. Lieferfristen

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese von der ABU AG schriftlich zugesichert worden sind und wenn die Warenanlieferung durch den Besteller rechtzeitig erfolgt ist. Wird die Lieferung durch Betriebsunterbrechungen oder Einschränkungen, oder durch sonstige Umstände verzögert, die von der ABU AG nicht beeinflusst werden können, so steht dem Besteller kein Anspruch auf Ersatz eines allfälligen Schadens zu. Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Falle zu bezahlen.

7. Prüfung und Abnahme der Lieferung

Die Ware muss vom Besteller sofort nach Erhalt der Lieferung geprüft werden. Nach der Abnahme der Ware durch den Besteller garantiert die ABU AG nur noch für verdeckte Mängel, die bei der Abnahme nicht entdeckt werden konnten. Die Abnahme hat in jedem Falle vor der Weiterverarbeitung, respektive Montage oder vor dem Versand ins Ausland zu erfolgen. Mängel sind der ABU AG unverzüglich d.h. innert 10 Tagen nach Anlieferung schriftlich bekanntzugeben. Die Abnahme hat insbesondere die Schichtstärke, die Masshaltigkeit, die Farbgleichheit, mechanische Verletzungen und andere dekorative Mängel zu umfassen.

8. Mängelrüge

Bei rechtzeitig erhobener schriftlicher Mängelrüge und erwiesenem Behandlungsfehler muss die ABU AG die bemängelten Teile fristgerecht, kostenlos und inklusive Transportkosten neu bearbeiten. Versäumt es der Besteller, Nachbesserung zu verlangen, verwirkt er seine Mangelrechte.

9. Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

Die ABU AG garantiert eine fachmännische und auftragskonforme Ausführung der Oberflächenbehandlung. Als Mängel können nur Fehler deklariert werden, wenn sie von blossem Auge aus einem Abstand von mindestens 0.5 m (bei dekorativen Anwendungen) bzw. von 2.00 m (bei Verwendung als Oberflächenschutz) betrachtet werden. Die ABU AG übernimmt keine Gewähr für Fehler und keine Haftung für Schäden, die auf das Material (siehe Ziffer 4.) auf die Gestalt, Konstruktion, oder ganz generell auf die Werkstücke oder auf eine fehlerhafte sowie mangelhafte Spezifikation oder auf unvollständige wie auch falsche Behandlungsangaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. Anodenkontakte müssen toleriert werden. Wenn der Besteller die Anodenkontakte nicht definiert (auf der Bestellung und/oder Zeichnung) so wählt ABU AG diese nach eigenem Ermessen und haftet nicht für allfällige Folgeschäden. Farbdifferenzen bleiben vorbehalten. Farbtondifferenzen oder Unterschiede im Aussehen, die auf die Materialwahl zurückzuführen sind (siehe Ziffer 4), bleiben ebenfalls vorbehalten. Falls der Kunde lichtbeständige Farben wünscht, hat er dies schriftlich anzufordern.
Bei der Veredelung von Kleinteilen ist mit einer Ausschussquote von bis 4% für verlorene oder unbrauchbare Werkstücke zu rechnen. Jede Weiterverarbeitung der Aluminiumteile durch den Kunden schliesst die nachträgliche Geltendmachung von Mängelrechten aus.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Kunden anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden sowie Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von der ABU AG.
Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bätterkinden.


ABU AG
Station Lohn 1, Postfach 201, 4573 Lohn-Ammannsegg, Telefon 032 677 50 30, Fax 032 677 50 39